Auf der gestrigen Kreisvorstandssitzung der SPD Berlin-Mitte wurde der untenstehende Antrag zum Thema der Grundgesetzänderung und damit einhergehenden Aufhebung des Kooperationsverbotes einstimmig beschlossen. 

Dieser Antrag spricht sich dafür aus, dass das Land Berlin sich für eine konstruktive Lösung im Streit um die Grundgesetzänderung mit dem Ziel der Aufhebung des Kooperationsverbots einsetzt.

Die auch heute andauernde Kritik der Bundesländer an dem Vorstoß  des Bundestags zur Grundgesetzänderung macht unsere Kernforderung von gestern noch aktueller: die Aufhebung des Kooperationsverbots ist und bleibt eine zentrale SPD-Forderung! Wir wollen, dass die Kommunen entlastet werden, um mehr Spielraum bei der Finanzierung von Bildungsprojekten zu ermöglichen. Die geplante Grundgesetzänderung ist ein positives Zeichen für die Zukunft, weil der Bund die Digitalisierung der Schulen mit seiner finanziellen Unterstützung entscheidend voranbringen kann. Natürlich müssen die Änderungen im Einzelnen sorgfältig geprüft werden. Daher fordern wir die Vertreter*innen des Landes Berlin auf, für eine konstruktive Lösung einzutreten – spätestens im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.

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